Wissenswertes:
Geschichte des Auflageschießens
Auflageschießen für Schützinnen und Schützen gab es ab dem 56. Lebensjahr
Der Deutsche Schützenbund hat das Auflageschießen 2006 für Senioren ab dem 56. Lebensjahr eingeführt. Das eröffnet den Sportschützen im fortgeschrittenen Alter, ihr Hobby mit viel Spaß und Höchstergebnissen zu betreiben.
Der DSB hat erstmals 2004 ein Ältestenschießen im "Luftgewehr aufgelegt" ausgeschrieben. Teilnahmeberechtigt waren alle Mitglieder der Vereine, die einem dem Deutschen Schützenbund angeschlossenen Landesverband angehörten. Es wurde als Rahmenprogramm der Deutschen Meisterschaft in Dortmund ausgetragen.
Ab 2006 wurden die Regeln für Auflageschützen festgeschrieben, d.h. sie wurden in der Sportordnung des DSB verankert. So gelten für alle Kreis-, Landes- und Deutsche Meisterschaften dieselben Verpflichtungen.
Das Auflageschießen gab es in 3 Altersklassen. Es bestand eine Aufteilung in die Gruppen A ab 56, B ab 66 und C ab 72 Jahren, wiederum unterteilt nach Frauen und Männer. Bei einer Mannschaft können Frauen und Männer gemeinsam eine Mannschaft bilden.
Die große Nachfrage beim Auflageschießen veranlasste den DSB, weitere Disziplinen in die Sportordnung aufzunehmen. Viele Schützinnen und Schützen, die aus Altersgründen ihr Hobby aufgaben, finden beim Auflageschießen wieder zum Schießsport zurück.
Alle Schützen, die beim freihändigen Schießen ihre erwünschten Ergebnisse nicht mehr erreichen konnten, aber immer noch ihre Waffen besitzen, sind aufgefordert, das Auflageschießen auszuprobieren. Sie werden feststellen, dass man bis ins hohe Alter mit viel Spaß und persönlichem Engagement sein Hobby Sportschießen betreiben kann.
Ab dem Sportjahr 2018 wurden die Regeln für das Auflageschießen geändert. Es gibt 3 Disziplinen Gewehr (10m, 50m und 100m) und 3 Disziplinen Pistole (10m, 25m und 50m). In Zukunft gibt es 5 Klassen in männlich und weiblich unterteilt. Eine ausführliche Erläuterung ist in den Beschreibungen der Disziplinen und Klassen zu finden.
Wettkampfklassen
Ab dem Sportjahr 2018 gibt es folgende Wettkampfklasseneinteilung:
Gemeinsam in Mannschaften schießen die Gruppen Senioren I und II und die Gruppen Senioren III bis V.
Einzelwertung erfolgt in allen Klassen zwischen Senioren und Seniorinnen.
Ein Wechsel (Höhermeldung) zu Beginn des Sportjahres in eine höhere Klasse ist möglich.
Schußzahlen und Schießzeiten
Alle Auflagewettbewerbe werden als Gesamtschießzeit ausgetragen.
Es werden 30 Wertungsschüsse abgegeben. Vor dem 1. Wertungsschuss können eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. Nach dem 1. Wettkampfschuss abgegebene Probeschüsse ohne Genehmigung führen zur Disqualifikation.
Die Schießzeiten betragen:
Bei 10m Wettbewerben - 45 Minuten (bei Seilzuganlagen 55 Minuten)
Bei 15m Wettbewerben - 50 Minuten (bei Seilzuganlagen 55 Minuten)
Bei 50m Wettbewerben - 50 Minuten (bei Seilzuganlagen 55 Minuten)
Bei 100m Wettbewerben - 50 Minuten (bei Seilzuganlagen 55 Minuten)
Wertung
In den 10m-Disziplinen (LG und LP) wird ab der Gaumeisterschaft in 10tel Ringen gewertet. In allen anderen Disziplinen wird auf Gau- und Bezirksebene in ganzen Ringen gewertet.
Ab der Landesmeisterschaft wird KK-Gewehr 50m Auflage in 10tel Ringen gewertet.
Ergebnisgleichheit Einzelwertung
Ergebnisgleichheit in der Einzelwertung für die Plätze 1 – 6 werden gebrochen durch
1. das höchste Ergebnis der letzten Serie und in den Zehnerserien rückwärts
2. durch die höchste Anzahl an 10er, 9er, 8er usw.
3. durch die höchste Anzahl an Innenzehnern (ab 10,2)
4. durch das höchste Gesamtergebnis mit Zehntelwertung
Ergebnisgleichheit Mannschaftswertung
Vorgehensweise wie bei Einzelwertung, nur wird hier die Summe aller Mannschaftsschützen gewertet.
Regeln für das Luftpistole – Auflage –
Schießen
Die Luftpistole:
Es gilt die Sportordnung (SpO) des DSB
in der neusten Ausgabe im Teil 9. Maße und Gewichte der Waffe, sowie Visierung
sind der Auflagetabelle Teil 9, Seite 7 zu entnehmen.
Die Schäftung:
≤
Prüfkasten und eine Auflagefläche unterhalb des Griffes
Der Anschlag:
Die Waffe darf nur mit einer Hand
gehalten werden! Kein Körperteil darf die Auflage
berühren. Die Pistole darf nur
aufgelegt, aber nicht seitlich angelehnt werden. Die
Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das
Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist
nicht gestattet. Zwischen Hand und
Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.
Die nicht abziehende Hand darf die
Auflage/Waffe nicht umfassen.
Die Anschlagsart:
Teilnehmer ab der Seniorenklasse III
dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen.
Anzahl der Schusszahlen und
Schießzeiten:
Geschossen werden 30 Wettkampfschüsse.
Die Schießzeit beträgt bei Zuganlagen 55
Min. incl. einer unbegrenzten Anzahl von Probeschüssen vor den
Wettkampfschüssen. Bei anderen Systemen (elektronisch) beträgt die Schießzeit
incl. Probeschießen 45 Min.
Das Laden der Waffe:
Das Einführen des Geschosses/der Patrone
und das Schließen des Verschlusses dürfen nur dann erfolgen, wenn die Waffe in
Richtung des Kugelfanges zeigt.
Bei Ergebnisgleichheit:
Die Ergebnisgleichheit in der
Einzelwertung für die Plätze 1-6 wird gebrochen durch:
1. das höchste Ergebnis der letzten
Zehnerserien und in den Zehnerserien zurückvergleichend, bis ein Unterschied
besteht;
2. durch die höchste Zahl der 10er, 9er,
8er usw.;
3. durch die höchste Zahl der
Innenzehner;
4. durch das höchste Gesamtergebnis mit
Zehntelwertung.
Schießentfernung und Scheibentyp:
Geschossen wird auf eine Entfernung von
10m auf die Luftpistolenscheibe lt. SpO Scheibe Nr. 7 (Teil 0; Seite 53).
Die Auflage:
Die Auflagen müssen aus Rundmaterial mit
max. 50 mm Durchmesser oder aus Halbrundmaterial mit 25 mm im Radius und einer
Länge von mindestens 100 mm ausgestattet sein (Regel 9.6 Teil 9;Seite 3).
Die Auflagen dürfen mit glattem, nicht
haftendem Material/Flüssigkeit verkleidet/behandelt sein. Die Verwendung
eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter keine zur
Verfügung stellt.
Ausrüstung
Auflagen
Die Auflagen müssen aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser oder aus Halbrundmaterial mit 25 mm im Radius und einer Länge von mindestens 100 mm ausgestattet sein.
Die Auflagen dürfen mit glattem nicht haftendem Material / Flüssigkeit verkleidet / behandelt sein.
Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter keine zur Verfügung stellt oder dies erlaubt.
Die Auflagen dürfen auf bzw. hinter dem Schießtisch positioniert sein.
Für das Auflageschießen ist eine Auflage vom Boden aus empfehlenswert, da Erschütterungen am Schießtisch nicht übertragen werden. Ein Problem stellen zum Teil sehr breite Schießtische dar. Im Sitzendanschlag sind diese Auflagen noch problematischer.
Beim Sitzendschießen oder bei zu breiten Schießtischen sind die Tischauflagen sinnvoller.
Schießkleidung
Für das Auflageschießen ist die Schießkleidung entsprechend der Sportordnung Teil 1 Punkt 1.2. Bekleidungsregeln erlaubt.
Für das Auflageschießen werden Schießjacken ohne Arm angeboten.
Ein Einklemmen der Schießjacken am Hocker beim sitzenden Anschlag ist nicht gestattet.
Luftgewehr Auflage
Ein Pressluftgewehr ist für eine optimale Schießausrüstung fast unerlässlich, ist aber nicht erforderlich. Seitenspanner haben den Nachteil, dass sie bei jedem Schuss von der Auflage genommen werden müssen und wieder exakt abgelegt werden müssen. Außerdem ist beim Laden darauf zu achten, dass Erschütterungen am Schießtisch verhindert werden um weitere Schützen nicht zu stören.
Für ein Auflagegewehr sind einige Veränderungen für ein leistungsstarkes Schießen gegenüber dem normalen Luftgewehr sehr sinnvoll.
· Ein Unterlegkeil zum Ausgleich der Schräge an den Schäften kann verwendet werden - Verkantung zum Kopf ca. 7 bis 12 Grad. Die Auflage darf maximal 60 mm breit sein.
· Die 120 mm von Laufachse bis Unterkante Schaft/Auflagekeil darf nicht überschritten werden.
· Es dürfen am unteren Teil des Schaftes bzw. Auflagekeil keine Stopper, Ausfräsungen und dergleichen angebracht sein.
Wegen der geraden Kopfhaltung beim Auflageschießen ist eine Rückverlagerung des Diopters zu empfehlen.
Das Gewehr sollte um korrekt zielen zu können mit einer verstellbaren Diopterscheibe, evtl. Farbfiltern, dem passenden Ringkorn und einem bis 1,5-fach vergrößernden Adlerauge ausgerustet sein. Bei Sehproblemen ist eine gut angepasste Schießbrille unbedingt erforderlich.
Das Gewicht des Luftgewehres darf 5500 g nicht überschreiten. Man sollte das Maximalgewicht durch Zusatzgewichte im Schaft und am Lauf ausnutzen, sollte aber ca. 20 g darunter bleiben, damit bei Kontrollen hier keine Probleme entstehen.
Bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie den Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt die Auflagetabelle Teil 9. Die max. Länge des Auflagenbereiches, von der Systemeinbettung bis zum Auflagepunkt des Gewehres, darf 550 mm nicht überschreiten (siehe Tabelle Auflagewettbewerbe). Dieser max. Auflagepunkt ist beim Einsatz von längeren Schäften von der Waffenkontrolle mit einer Kennzeichnung festzulegen.
Stopper, Ausfräsungen usw. sind am unteren Teil des Schaftes bzw. am Auflagekeil nicht gestattet.
Schaft- und Hakenkappen müssen so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter aufgelegt werden können. Die Schaftbacke des Sportgerätes muss immer voll an der jeweiligen Wange des Schützen anliegen. Ein Auf- und Anliegen im Kinnbereich des Schützen ist nicht zulässig.
Optiken und Visiere siehe die Auflagentabelle Teil 9. Abweichend zur Gewehrregel darf der Korntunnel die Mündung max. 50 mm überragen.
Allgemeine Regeln für das Auflageschießen Gewehr
Alle Regeln die für Rechtsschützen ausgelegt sind, gelten sinngemäß auch für die Linksschützen:
Kein Körperteil darf die Auflage berühren.
Das Gewehr darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich an der Auflage angelehnt werden
Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet.
Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.
Die Hand des Schützen darf die Auflage in Richtung Gewehrmündung nicht umgreifen.
Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr, von oben, auf dem Fernrohr, auf dem Lauf, von unten oder seitlich vor der Abzugseinrichtung in Richtung Laufmündung halten.
Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden.
Das Gewehr darf außerhalb des Bereiches der rechten Schulter und des rechten Brustteils nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden.
Teilnehmer ab Seniorenklasse C dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen. Das Sitzen auf der Schießjacke ist nicht erlaubt. Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußes oder beider Füße an der Schießbahnabgrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker hat der Schütze selbst zu stellen. Ein Stehstuhl- oder Stehhocker ist nicht zugelassen Die Sitzhöhe des Hockers muss den Körpermaßen des Schützen, wie bei einem normalen Stuhl angepasst sein. Der Hocker muss mit mindestens 3 (drei) Füßen ausgestattet sein. Die Stabilität und Unfallsicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein.
Körperbehinderte Schützen dürfen entsprechend ihrer Altersklasse am Auflagenschießen teilnehmen und die im Wettkampfpass eingetragenen Hilfsmittel gemäß Regel 0.7.3 SpO verwenden.
Das Einführen des Geschosses / der Patrone und das Schließen des Verschlusses dürfen nur dann erfolgen, wenn die Waffe in Richtung seines Kugelfanges zeigt. Sollte ein Luftgewehr verwendet werden, das diesen Ladevorgang konstruktionsbedingt nicht zulässt (z.B. Seitenspanner), so darf auch eine andere sichere Ladeweise angewendet werden. Die jeweilige Schießleitung oder Aufsicht ist vor dem Schießen entsprechend zu informieren.
Stehendanschlag beim Auflageschießen
Im Gegensatz zum freihändigen Anschlag ist die Fußstellung nicht parallel sondern quer zur Schussrichtung. Der Fuß der zielenden Seite sollte etwas zurückgesetzt werden.
Die Fußstellung und die Position auf Höhe der Auflage sind so einzurichten, dass ohne Druck auf das Sportgerät die Scheibe exakt im Zentrum liegt und man dadurch ein sauberes Abziehen ermöglicht. Hier gilt es nicht zu zielen – in die Scheibenmitte gehen/drücken – sondern nur zu beobachten, welche Bewegungen das Sportgerät macht.
Durch Druck auf das Gewehr vor allem aus der Schulter sind keine konstant hohen Ergebnisse zu erwarten.
Sitzendanschlag beim Auflageschießen
Auch beim Sitzendanschlag ist die Körperhaltung fast quer zur Schussrichtung. Das Einnehmen der richtigen Sitzposition ist meist schwieriger als beim Stehendanschlag, da die Sitzposition nicht so leicht zu korrigieren ist. Auch hier ist ein sauberes Einrichten der Höhe und Links-Rechts Abweichung äußerst wichtig.
Technik
Das Gewehr muss immer exakt an der gleichen Stelle der Gewehrauflage positioniert werden.
Mit der rechten Abzugshand sollte das Gewehr etwas „eingezogen“ werden. Eventuelle Abzugsfehler und Kopfbewegungen ubertragen sich dann nicht so stark auf den Schaft.
Die Einstellung der Hakenkappe ist vor allem der Halslänge des Schützen anzupassen. Die Maße sind entsprechend der Gewehrtabelle der Regel 1.5.4 einzuhalten. Das Maß 220 mm von Laufmitte bis Unterkante Hakenkappe wurde aufgehoben.
Die Kopfhaltung sollte möglichst gerade sein, da der Gleichgewichtssinn bei gerader Kopfhaltung besser ist. Der Kopf muss immer exakt an der Schaftbacke anliegen. Der Druck am Schaftbacken soll konstant sein.
Die saubere Einstellung des Schaftbackens ist äußerst wichtig. Bei bequemer Kopfhaltung muss der Korntunnel auch nach etwas längerem Zielvorgang exakt im Diopter zentriert bleiben. Triftet der Korntunnel aus der Mitte, so muss eine Korrektur der Schaftbacke vorgenommen werden.
Die exakte Einstellung des Diopters ist ebenfalls sehr wichtig. Bei exakter Schussabgabe (man muss ehrlich zu sich sein) muss der Schusswert mindestens eine 10,6 sein. Wenn nicht, den Diopter verstellen. Es reicht beim Auflageschießen nicht, wenn man bei sauberer Schussabgabe mehrere Schüsse z.B. mit 10,4 links schießt.
Die richtige Einstellung des Abzugs ist äußerst wichtig. Sehr viele gute Auflageschützen schießen mit einem Direktabzug mit möglichst geringem Abzugsgewicht. Bei Druckpunktabzügen sollte der Vorzugsweg mit etwa 2 bis 3 Millimetern sehr klein gehalten werden. Die Abzugszunge ist so zu verstellen, dass der Abzugsfinger am Druckpunkt einen 90 ° Winkel bildet. Der Abzugswiderstand (am Druckpunkt) muss so eingestellt sein, dass sich auch bei Nervosität der Schuss nicht unbeabsichtigt lösen kann. Also nicht zu leicht einstellen. Mit zunehmender Erfahrung kann der Widerstand leicht reduziert werden.
Das nicht zielende Auge sollte nur so weit verdeckt werden, um ein Doppelbild zu vermeiden. Die Abdeckung soll aus hellem Material bestehen, damit das zielende Auge und das nichtzielende Auge ins Helle sehen. Durch dunkle Abdeckungen wird das Sehvermögen des zielenden Auges unbewusst verschlechtert.
Das passende Korn und die richtige Korngröße sind in vielen Trainingsstunden herauszufinden. Das Korn nicht zu klein wählen, da man leicht zum Reaktionsschießen kommt (alles schwarz - bumm).
Problem bei elektronischen Anlagen ist zum Teil die zu schnelle Folge der Schüsse. Dadurch entsteht im Körper Sauerstoffmangel, was auf die Konzentration geht. Die Schussabgabe kann durchaus zügig erfolgen, nach dem Schuss aber mehr Zeit lassen und ruhig atmen.
Bevor der Zielvorgang beginnt, muss der äußere und innere Anschlag stimmen; d.h. stehe ich entspannt, fühle ich mich gut, bin ich voll konzentriert.
Die richtige Anschlagsruhe und die genaue Ausrichtung auf den Spiegel – ohne irgendwelche Muskelanspannung – müssen in Ordnung sein.
Zielen und Abziehen
Beim Zielen sollten beide Augen offen gehalten werden. Der Vorgang des Zielens (ab Luftan halten) und Abziehens sollte nicht länger als etwa 8 - 10 Sekunden dauern. Danach hat man wegen Überforderung des Auges und Sauerstoffmangel kein sauberes Zielbild mehr.
Der Zielvorgang muss dann zumindest durch seitliches Wegsehen und erneutes Atmen unterbrochen werden.
Bevor die Backe an die Schaftbacke des Gewehrs zur Zielaufnahme gelegt wird, sollte noch einmal durchgeatmet werden. Vor dem Luftanhalten ausatmen. Durch verbreiterte oder engere Fußstellung kann die Höhe leicht korrigiert werden. Kleine Veränderungen können während eines Wettkampfes auftreten, müssen vom Schützen sofort korrigiert werden.
Nach der Aufnahme des Zielbildes sind die Bewegungen zu beobachten. Das bewusste Zielen wie beim Freihandschießen verursacht beim Auflageschießen meist Fehlschüsse. Das Zielbild muss durch die Einstellung der Auflage und dem äußeren Anschlag exakt stimmen um ein sauberes Abziehen zu ermöglichen.
Der Druck auf die Abzugszunge muss genau nach hinten erfolgen, um keine seitliche Komponente auf das Gewehr zu übertragen. Der Abzugsvorgang darf nicht ruckartig erfolgen.
Der Abzugsfinger führt (bei genauem, ruhigen „Draufstehen“) den Abzug bis zum Druckpunkt und bei bleibendem gutem Zielbild wird der Druck leicht verstärkt, bis der Schuss „unbewusst“ bricht.
Wenn der Schuss ausgelöst ist, bleiben wir weiter ein bis zwei Sekunden absolut ruhig „drauf.“ Wir beobachten die eventuelle Bewegung des Korns und ziehen unsere Schlusse daraus.
· War das Zielbild in Ordnung?
· Habe ich sauber abgezogen?
· Wo muss der Schuss sitzen?
Bei elektronischen Anlagen erlebt man es immer wieder, dass der Kopf sehr schnell zum Monitor geht. Bei sauberer Schussabgabe mit entsprechendem Nachhalten wissen wir doch ohnehin, wohin die Kugel geflogen ist. Der Blick auf den Monitor ist nur reine Kontrolle.
Gelingt es in einem bestimmten Zeitraum nicht, den Schuss zu lösen, sofort Finger lang machen, durchatmen, zur Seite sehen und dann erneuten Versuch starten. Machen Sie hier keine Kompromisse, das geht meistens daneben.
Quelle für Texte und Bilder auf dieser Seite:
Bayrischer Sportschützenbund e.V. - Regelwerke im BSSB
Link: https://www.bssb.de/service/themen/regelwerke-im-bssb